Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Ausnahme von der 2G-Pflicht bei sportlicher Eigenaktivität, wenn sie regelmäßig getestet werden. Somit ändert sich nichts gegenüber der Regelung vor den Ferien.

Am 11.01.2022 beginnt das Training im neuen Jahr. Die bisherigen Regelungen für die Teilnahme bleiben zunächst bestehen. Für diese Woche werden aber noch Neuerungen erwartet.

Wir freuen uns auf das neue Trainingsjahr und hoffen, dass irgendwann wieder Normalität einkehren kann.